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   LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - L 6 AS 21/18   

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https://dejure.org/2020,74025
LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - L 6 AS 21/18 (https://dejure.org/2020,74025)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.10.2020 - L 6 AS 21/18 (https://dejure.org/2020,74025)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - L 6 AS 21/18 (https://dejure.org/2020,74025)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 536 Abs 1 S 1 BGB, § 536 Abs 1 S 2 BGB
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - tatsächliche Aufwendungen - Mietminderung - nachträgliche Feststellung des Nichtbestehens eines Minderungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld II; Mietminderung; Minderungsrecht; Nachforderungen; tatsächliche Aufwendungen; Unterkunft und Heizung; Unterkunftsbedarf

  • rechtsportal.de

    Arbeitslosengeld II; Mietminderung; Minderungsrecht; Nachforderungen; tatsächliche Aufwendungen; Unterkunft und Heizung; Unterkunftsbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - L 6 AS 21/18
    Wird aber erst nachträglich in einem Gerichtsverfahren festgestellt, dass dem Mieter kein Minderungsrecht zugestanden hat und kommt es zu Nachforderungen, gehören solche dann einmalig geschuldeten Zahlungen als weiterer einmaliger Unterkunftsbedarf im Rahmen der Kostenangemessenheit (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) zum aktuellen Bedarf des Monats, in dem die Nachforderung rechtskräftig und damit fällig geworden ist (vgl. zu Nachforderungen bei Heizkosten nach Abrechnung der tatsächlich verbrauchten Wärme BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R = BSGE 104, 41-48; BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 7b AS 14/06 R = Soz-R 4-4200 § 22 Nr. 4 zur Beschaffung von Heizmaterial).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - L 6 AS 21/18
    Wird aber erst nachträglich in einem Gerichtsverfahren festgestellt, dass dem Mieter kein Minderungsrecht zugestanden hat und kommt es zu Nachforderungen, gehören solche dann einmalig geschuldeten Zahlungen als weiterer einmaliger Unterkunftsbedarf im Rahmen der Kostenangemessenheit (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) zum aktuellen Bedarf des Monats, in dem die Nachforderung rechtskräftig und damit fällig geworden ist (vgl. zu Nachforderungen bei Heizkosten nach Abrechnung der tatsächlich verbrauchten Wärme BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R = BSGE 104, 41-48; BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 7b AS 14/06 R = Soz-R 4-4200 § 22 Nr. 4 zur Beschaffung von Heizmaterial).
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - L 6 AS 21/18
    Weitere als die vom Kläger tatsächlich an die Vermieterin im hier maßgeblichen Streitzeitraum Februar 2015 entrichteten Unterkunftskosten (zur Zulässigkeit einer solchen Beschränkung auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung: BSG, Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 42/13 R - juris Rn 10; zuletzt BSG, Urteil vom 17.9.2020 - B 4 AS 11/20 R - juris Rn 13), die der Beklagte vollständig anerkannt hat, stehen ihm nicht zu.
  • BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 11/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt in Duisburg

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - L 6 AS 21/18
    Weitere als die vom Kläger tatsächlich an die Vermieterin im hier maßgeblichen Streitzeitraum Februar 2015 entrichteten Unterkunftskosten (zur Zulässigkeit einer solchen Beschränkung auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung: BSG, Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 42/13 R - juris Rn 10; zuletzt BSG, Urteil vom 17.9.2020 - B 4 AS 11/20 R - juris Rn 13), die der Beklagte vollständig anerkannt hat, stehen ihm nicht zu.
  • LSG Sachsen, 17.03.2022 - L 3 AS 568/21
    Mindert ein Leistungsberechtigter gegenüber seinem Vermieter die Unterkunftskosten, sind dies gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II die tatsächlich zu berücksichtigenden laufenden Unterkunftskosten, sofern die Mietminderung nicht offensichtlich unwirksam ist (vgl. Bay. LSG, Urteil vom 14. Mai 2014 - L 11 AS 828/13 - juris Leitsatz 2; Schlesw.-Holst. LSG, Urteil vom 29. Oktober 2020 - L 6 AS 21/18 - juris; Berlit, jurisPR-SozR 26/2014 Anm. 1; Krauß in: Hauck/Noftz SGB II [1. Erg.-Lfg, 2021; Stand: Januar 2021], § 22 Rdnr. 54; Piepenstock, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II [5. Aufl., 2020], § 22 Rdnr. 59).

    Denn erst zu diesem Zeitpunkt steht endgültig fest, dass die von dem Beklagten ursprünglich gezahlten Mietkosten nicht den (angemessenen) Bedarf des Klägers gedeckt haben (vgl. Schlesw.-Holst. LSG, Urteil vom 29. Oktober 2020, a. a. O., Rdnr. 22 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 ff. = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23 [zu Nachforderungen bei Heizkosten nach Abrechnung der tatsächlich verbrauchten Wärme]).

  • BSG, 23.03.2021 - B 4 AS 8/21 BH

    Parallelentscheidung zu BSG B 4 AS 9/21 BH v. 23.03.2021

    Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 29. Oktober 2020 - L 6 AS 21/18 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
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